Studienplatzklage – Wie funktioniert das?



Du hast dich für deinen favorisierten Studiengang beworben und wurdest abgelehnt?

Der Grund liegt häufig nicht allein an dir, sondern daran, dass die Universität, der Studiengang oder der Standort besonders beliebt sind.

Weitere Gründe können die Zulassungsbeschränkungen oder der NC (wie z.B. Medizin) sein. Immer mehr Studienplatzbewerber erhalten von der Stiftung für Hochschulzulassungen (SfH) oder den Universitäten die Mitteilung, dass sie auf einer Rangliste eingetragen wurden bzw. erst nach einer Wartezeit einen Studienplatz zugeteilt bekommen.

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Dennoch besteht die Möglichkeit durch eine Studienplatzklage deinen Studienplatz anzutreten. Das bedeutet, man fordert seinen Anspruch auf die Immatrikulation entweder außergerichtlich oder gerichtlich ein.

Die Studienplatzklage wird auf die Behauptung gestützt, es gäbe mehr Studienplätze an den Universitäten, als dies in der offiziellen Zahl ausgewiesener Studienplätze von der SfH oder den Universitäten zum Ausdruck kommt.

Es gibt wichtige Punkte, die man bei der Entscheidung, eine Studienplatzklage durchzusetzen, beachten muss. Möchte man einen Anwalt mit der Klage beauftragen, spielt vor allem der finanzielle Aspekt eine Rolle. Das Honorar des Anwalts richtet sich entweder nach der Anzahl bestimmter, verklagter Hochschulen oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der Mindestvergütung richtet sich dabei nach dem Streitwert, der von den Verwaltungsgerichten von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich angesetzt wird – i.d.R. zwischen 2.500,- und 5.000,- €.

Die Erfolgschancen variieren natürlich und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen von den errechneten Zusatzstudienplätzen, wie viele Einklagen auf jede Universität kommen und natürlich der größte Punkt, von dem jeweiligen Studienfach. Es gibt jährlich ca. 30.000 Anträge, sodass oft ca. 100 Klagen auf einen Zusatzplatz kommen. Dann gibt es je Universität eine Auslosung, d.h. die Platzvergaben erfolgen per Zufallsprinzip.

Im häufigsten Fall finden die Klagen im Bereich Medizin statt. In diesem Bereich liegt die Erfolgschance in etwa bei 60-80%. In anderen Studienbereichen sogar bei 80-100%. Also lohnt sich eine Klage in den meisten Fällen, wenn man den finanziellen Aspekt abdecken kann.

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